Erbrecht

Bei erbrechtlichen Fragen berate und vertrete ich Sie gern und kompetent. Dies gilt für allgemeine Fragen ebenso wie für die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen. Aber auch nach Eintritt eines Erbfalles helfe ich Ihnen bei der Klärung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

  • Gestaltung / Auslegung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ehegattenerbrecht
  • Prüfung der Erbfolge

Sind Sie nach einem Trauerfall ratlos, was zu veranlassen ist und benötigen anwaltliche Beratung, so biete ich Ihnen eine rechtliche Trauerbegleitung zu einem Pauschalhonorar an von 250,00 €.

Diese Pauschale umfasst bis zu 5 Beratungstermine, allerdings keine nach außen gerichtete anwaltliche Tätigkeit. Diese müsste dann gesondert beauftragt werden.

Ist Ihr Beratungsbedarf gering und sind nur Einzelfragen betroffen, so kann auch ein niedrigeres Honorar vereinbart werden.

Die Kostenfragen können wir selbstverständlich vor Beginn der Beratung klären. 

Zur Beschleunigung der Bearbeitung können Sie im Vorfeld den

Mandatsaufnahmebogen

herunterladen und ausgefüllt zum Besprechungstermin mitbringen oder vorab übermitteln.

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