Rechtliche Trauerbegleitung
Sind Sie nach einem Trauerfall ratlos, was zu veranlassen ist und benötigen anwaltliche Beratung, so biete ich Ihnen eine rechtliche Trauerbegleitung zu einem
Pauschalhonorar von 300,00 € an.
Diese Pauschale umfasst bis zu 3 Beratungstermine, allerdings keine nach außen gerichtete anwaltliche Tätigkeit. Diese müsste dann gesondert beauftragt werden.
Die Beratung anlässlich eines Trauerfalls bezieht sich insbesondere auf:
- Kündigung des Mietvertrages nach Tod des Mieters
- Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen
- Erbrechtliche Fragen (gesetzlicher Erbteil, Pflichtteil)
- Verhalten in der Erbengemeinschaft
- Umgang mit der Immobilie des Verstorbenen
Ist Ihr Beratungsbedarf gering und sind nur Einzelfragen betroffen, so kann auch ein niedrigeres Honorar vereinbart werden.
Geht es nur um einen Rechtskreis, so biete ich Ihnen die Erstberatung zum Preis von 120,00 € an.
Die Kostenfragen können wir selbstverständlich vor Beginn der Beratung klären.