Inkasso
Gerichtliches Mahnverfahren
Haben Sie eine Forderung und gehen davon aus, dass der Schuldner keine Einwände erheben wird, so bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren an, mit dem Sie schnell und kostengünstig einen Titel erlangen können, mit dem dann die Zwangsvollstreckung gegen den säumigen Schuldner betrieben werden kann.
Die Gerichtskosten sind hier zunächst deutlich geringer als bei einem Klageverfahren, ebenso die Kosten der anwaltlichen Vertretung.
Beispiele
Gegenstandswert | Gerichtskosten | Rechtsanwaltsvergütung jeweils inkl. MwSt. | Gesamt |
Bis 500,00 € | 35,00 € | 64,26 € | 99,26 € |
Bis 1.000,00 € | 53,00 € | 114,24 € | 167,24 € |
Bis 1.500,00 € | 71,00 € | 160,65 € | 231,65 € |
Bis 2.000,00 € | 89,00 € | 202,30 € | 291,30 € |
Bis 5.000,00 € | 146,00 € | 384,37 € | 530,37 € |
Sie haben hinsichtlich Ihrer berechtigten Forderungen einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner. Die Kosten des Gerichts und die Anwaltskosten werden als Bestandteil des Mahnverfahrens gleich mittituliert, so dass auch diesbezüglich dann eine Vollstreckung ohne weiteres möglich ist.