Vorsorge

Patientenverfügung

Keiner möchte, dass es passiert, aber gleichwohl kann jedermann davon betroffen sein:

Sie sind schwer erkrankt und können Ihren Willen nicht mehr äußern. Um Ihren Angehörigen die Entscheidungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass man nach Ihren Wünschen verfährt, sollten Sie ein Patientenverfügung erstellen. Damit diese einerseits Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigt, andererseits aber auch rechtssicher und damit verbindlich ist, sollte eine anwaltliche Beratung hierzu erfolgen.

Diese Dienstleistung inklusive Erstellung der Patientenverfügung nach Ihren Vorgaben biete ich Ihnen für ein

Pauschalhonorar von 300,00 € an.

Sollten Sie zugleich auch eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, gilt ein Gesamtpreis von 400,00 € (statt 500,00 €). Die Kostenfragen können wir selbstverständlich vor Beginn der Beratung klären.

Vorsorgevollmacht inkl. Betreuungsverfügung

Keiner möchte, dass es passiert, aber gleichwohl kann jedermann davon betroffen sein:

Sie sind nicht mehr imstande, sich selbst um Ihre Angelegenheit zu kümmern. Um zu vermeiden, dass ein fremder Betreuer gerichtlich bestellt wird, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung erstellen.

So stellen Sie sicher, dass die Ihnen nahestehenden Personen, welche sich um Ihre Angelegenheiten kümmern wollen, hierzu auch rechtlich befugt sind und Sie sowie Ihre Angehörigen sich nicht mit einem fremden, gerichtlich bestellten Betreuer auseinandersetzen müssen. 

Diese Dienstleistung inklusive Erstellung der Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung nach Ihren Vorgaben biete ich Ihnen für ein

Pauschalhonorar von 200,00 € an.

Sollten Sie zugleich auch eine Patientenverfügung erstellen wollen, gilt ein Gesamtpreis von 400,00 € (statt 500,00 €). Die Kostenfragen können wir selbstverständlich vor Beginn der Beratung klären.

Nach oben scrollen